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» Nicht jede Scheibe muss gleich gewechselt werden «

Meist ist es nur ein kurzer scharfer Schlag und schon klafft ein kleiner Krater in der Windschutzscheibe. Besonders auf Straßen mit Splittstreuung sind Frontscheiben einem regelrechten Beschuss durch Steinchen ausgesetzt. Die Sachverständigen von DEKRA raten, solche Schäden möglichst rasch beheben zu lassen. Selbst kleine sternförmige Risse können sich schnell ausbreiten und zu irreparablen Schäden an der Scheibe führen.

Der Großteil der Steinschläge verursacht begrenzte Schäden, die in der Regel repariert werden können. Die Reparatur ist allerdings an strenge Vorgaben gebunden: „Die Einschlagstelle darf nicht im Fernsichtfeld des Fahrers liegen und ihr Durchmesser höchstens fünf Millimeter betragen. Risse dürfen nicht mehr als fünf Zentimeter lang sein und nicht im Randbereich der Scheibe liegen.“

Nach einem begrenzten Steinschlagschaden muss nicht gleich die komplette Frontscheibe getauscht werden. Viele Schäden lassen sich so fachgerecht reparieren, dass die Schadenstelle anschließend kaum mehr zu erkennen ist. Die Reparatur bietet Ihnen als Autofahrer die deutlich günstigere Alternative zum Erneuern der Scheibe. Glasschäden sind von der Teilkaskoversicherung zwar gedeckt, doch der Fahrzeugbesitzer ist beim Austausch einer Frontscheibe in der Regel mit einer Selbstbeteiligung im Boot. Üblich sind hier rund 150 Euro. Die meisten Versicherer übernehmen die Kosten für die gesamte Steinschlagreparatur.

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